Basler Fasnacht*
(6) Großraumtaxiist ein Personenkraftwagen, der nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen (außer dem Fahrzeugführer) zugelassen und geeignet ist und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen kann. (3) Zielfahrten sind Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht mit derselben Taxe zurückfährt, sondern die Taxe am Zielort entlassen wird. Wird eine bestellte Taxe ohne Benutzung aus der Bestellung gambloria entlassen, so hat der Besteller den durch die Anfahrt entstandenen Schaden zu entrichten. (1) Den Bestimmungen dieser Verordnung unterliegt die Beförderung von Personen mit den im Eifelkreis Bitburg-Prüm zugelassenen Taxen. Neue Spieloptionen lassen sich … Read more